Mit unserem Partner für IT-Sicherheit & Datenschutz, Conceptic, bieten wir professionelle Beratungs- und Betreuungsleistungen für alle Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema IT-Sicherheit und Datenschutz.

Das Conceptic-Angebot zur Stellung des externen IT-Sicherheitsbeauftragten (BfIS)

Bis zum 31.12.2020 musste jede sächsische Kommune gemäß § 8 und 20 SächsISichG einen Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) benennen. Gemäß der SächsISichG kann dies auch ein externer BfIS sein. Zudem ist das Sicherheitskonzept erstmals im Jahre 2024 einer Revision nach § 14 Satz 2 SächsISichG zu unterziehen.

Ein Interessenkonflikt kann unterstellt werden, wenn der Datenschutzbeauftragte oder Administrator zum Beauftragten für Informationssicherheit benannt werden und sich daher selbst überprüfen muss.

In Deutschland entstehen laut Bitkom jährlich mehr als 200 Mrd. € Schaden durch Cyberkriminalität. Ein immer größer werdender Trend der Cyberkriminalität ist „Ransomware-as-a-Service“, eine Dienstleistung, bei der erfahrene Hacker ihre Schadprogramme an jedermann vermieten. So können selbst Unerfahrene mit minimalem Aufwand erhebliche Schäden verursachen.

Ein erfahrener BfIS ist besonders in diesen Zeiten für Kommunen unerlässlich, da er nötiges Fachwissen in einer Zeit bietet, in der die Cyber-Bedrohung durch Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz stark ansteigt.

  • 2 Ransomware-Angriffe auf Kommunalverwaltungen oder kommunale Betriebe wurden durchschnittlich pro Monat bekannt
  • Durchschnittlich rund 775 E-Mails mit Schadprogrammen wurden an jedem Tag im Berichtszeitraum in deutschen Regierungsnetzen abgefangen
  • 66 % aller Spam-Mails im Berichtszeitraum waren Cyberangriffe, davon 34 % Erpressungsmails und 33 % Betrugsmails
  • 84 % aller betrügerischen E-Mails waren Phishing-Mails zur Erbeutung von Authentisierungsdaten, meist bei Banken und Sparkassen
  • 370 Webseiten wurden im Durchschnitt an jedem Tag des Berichtszeitraums für den Zugriff aus den Regierungsnetzen gesperrt, Ursachen waren Schadprogramme
  • 250.000 neue Schadprogramm-Varianten wurden durchschnittlich an jedem Tag im Berichtszeitraum gefunden
Digitalisierung

Aufgaben des Beauftragten für Informationssicherheit

  • Erstellung und Umsetzung von Regeln und Richtlinien zur Informationssicherheit
  • Schulung der Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit
  • Dokumentation der Aktivitäten zur IT-Sicherheit
  • Risikoanalyse / Unterrichtung der Verwaltung zum Status quo der IT-Sicherheit
  • Anpassung, Aktualisierung und Prüfung der IT-Sicherheitskonzepte
  • Funktion als zentraler Ansprechpartner im Bereich der IT- Sicherheit
  • Entwicklung und Umsetzung eines Notfallmanagements sowie einer IT-Sicherheitsleitlinie
  • Führung und Weiterentwicklung von der IT-Sicherheitsorganisation

Ihre Vorteile bei einem externen Beauftragten für die Informations- bzw. IT-Sicherheit

  • wir unterstützen Sie bei der Einführung des Informationsmanagementsystems
  • keine Weiterbildungskosten für Sie, wir bilden uns regelmäßig weiter
  • Unterstützung bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen IT-Sicherheitskonzeption
  • langjährige Erfahrung im Bereich kommunaler Datenschutz und Informationssicherheit