Unser Angebot zur Stellung des externen IT-Sicherheitsbeauftragten
Durch die zunehmende Digitalisierung sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) Cyber-Bedrohungen ausgesetzt. Dabei wird künstliche Intelligenz immer häufiger durch ihre leichte Bedienung für kriminelle Zwecke missbraucht und Betrugsmaschen dadurch immer ausgereifter.
Mögliche Gefahren
- Industriespionage
- Hackerangriffe
- Schadprogramme, Viren, Trojaner
- Verlust von Daten
- Lösegeldforderungen
- hoher Schaden
- Imageverlust
15 Mio. Meldungen zu Schadprogramm-Infektionen in Deutschland übermittelte das BSI* im Berichtszeitraum an deutsche Netzbetreiber.
Haftung bei Verstößen
- der Geschäftsführer haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen (auch bei einer GmbH)
- interner IT-Sicherheitsbeauftragter haftet nur mit Arbeitnehmerhaftung (sehr gering)
- externer IT-Sicherheitsbeauftragter haftet über seine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für seine Beratungsleistung, mittelständische Firmen sind besonders bedroht**
- besonders ausländische Hackergruppen greifen gezielt die IT von mittelständischen Unternehmen in Deutschland an: mit Schadprogrammen verschlüsseln Hacker sensible Daten und erpressen Lösegelder
- Bezahlen die Opfer nicht, werden sämtliche verschlüsselte Daten und Geschäftsgeheimnisse im Darknet veröffentlicht: Personalausweise, Verträge, Bilanzen, E-Mails, Projekte usw.
- Laut Bitkom liegt der Schaden bei mehr als 200 Milliarden Euro jährlich, wobei das LKA davon ausgeht, dass lediglich nur 10% der Fälle angezeigt werden
**Quelle: NDR – Cyberangriffe: Wenn Geschäftsgeheimnisse im Darknet landen
Wie unterstützen wir Sie:
Wir stehen Ihnen mit einem zertifiziertem Informationssicherheitsbeauftragten bei der Planung, Einführung und Durchführung der IT- Sicherheitsmaßnahmen zur Seite, unsere Aufgaben sind
- Bestandsaufnahme der bisherigen Aktivitäten zur IT-Sicherheit
- Implementierung von IT- Sicherheitskonzepten
- Erstellung & Umsetzung von IT- Sicherheitsrichtlinien im Einklang mit Unternehmenszielen und Einhaltung der aktuellen DSGVO-Richtlinien
- Kommunikationsschnittstelle zwischen IT- Anbietern, Geschäftsleitung und Mitarbeitern
- Dokumentation der IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie Kontrolle dieser Maßnahmen
- Ressourcenoptimierung innerhalb Ihres Unternehmens
- Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
- wir haften für unsere Beratungsleistung und sind dafür über unsere Vermögensschadenshaftpflicht abgedeckt
Was wir für Sie tun:
Wir bieten Ihnen eine fördermittelbasierte Beratung zum Stand der IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen und erstellen für Sie einen Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen, dazu zählen:
- Aufnahme relevanter Informationen und Einordnung der IT-Sicherheit
- Ermittlung potentieller Gefährdungen und Abweichungen
- Ortsbegehung mit Gesprächen
- gemeinsame Entwicklung eines IT-Sicherheitskonzepts nach BSI-Grundschutz
Bei Bedarf stellen wir einen externen IT-Sicherheitsbeauftragten mit der entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Ein Teil unserer Beratungsleistung ist – mehrfach – förderfähig (für KMUs*):
IST-Analyse und Erstellung des IT-Sicherheitskonzeptes etc.
Kosten in € | Fördersatz | Regionen | Förderanteil in € | Eigenanteil in € | zzgl. MwSt. in € |
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3.500,00 | 80% | neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig) |
2.800,00 | 700,00 | 665,00 |
3.500,00 | 50% | alte Bundesländer (mit Berlin und Region Leipzig) |
1.750,00 | 1.750,00 | 665,00 |
Externer IT-Sicherheitsbeauftragter
Individuelle Vereinbarung einer monatlichen Pauschale gestaffelt anhand der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten / des Umfangs der Datenverarbeitung bzw. der IT-Systeme.
*KMU: Definition: http://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_de